Dokumentation: Frankfurter Erklärung der Initiative hr2-Wort
Am 1. Oktober fand in der Deutschen Nationalbibliothek in Frankfurt eine Podiumsdikusion zur geplanten Umformatierung von hr 2 Kultur zu einer Klassikwelle statt. Die FAZ und die FR berichteten. Hier die Dokumentation der Frankfurter Erklärung und der auf der Veranstltung verabschiedeten Resolution.
Frankfurter Erklärung gegen den Kulturabbau in den öffentlich-rechtlichen Medien
WIR, DIE „INITIATIVE HR2-WORT“, SIND …
- … für einen Rundfunk, der verbindet
Sämtliche Mediengesetze in der Bundesrepublik Deutschland – seien es die der einzelnen Bundesländer oder der Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien – betonen die Verpflichtung des beitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunks, „den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Bund und Ländern zu fördern“. Ein Blick auf den heutigen Medienalltag zeigt, dass gegen diesen Auftrag in nicht mehr hinnehmbarer Weise verstoßen wird.
Die technischen Neuerungen der letzten Jahrzehnte haben ganz offensichtlich zu einer schleichenden Zersplitterung der Gesellschaft geführt. Die zunächst reizvolle Chance, den verschiedenen Publikumsgruppen ein gezieltes Programm-Angebot zu machen, ist zur Falle geworden. Es war nur eine Frage der Zeit, bis die permanente Zellteilung an finanzielle Grenzen stoßen musste.
Beispiel hr2-kultur. Die vor kurzem veröffentlichten Pläne für eine grundsätzliche Veränderung der Kulturwelle zeigen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk das selbstgeschaffene Problem durch Vernachlässigung einzelner Publikumsgruppen zu lösen beabsichtigt. In einer Verlautbarung der Führungsebene heißt es ungeniert: „Wir richten uns auf jüngere Zielgruppen aus, selbst wenn wir dabei riskieren, Ältere weniger zu erreichen.“ Einmal abgesehen davon, dass die Älteren einen erheblichen Gebühren-Anteil entrichten: Die mit solchen Plänen verbundene gesellschaftliche Desintegration verstößt gegen das demokratische Grundprinzip der Gleichberechtigung.
Die Aufsichtsgremien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks werden hiermit aufgerufen, für eine gesellschaftliche Balance im Programmangebot zu sorgen.
- … für einen Rundfunk ohne Quotenwahn
Alle Mediengesetze betonen unmissverständlich: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat „Beiträge insbesondere zur Kultur anzubieten“. Trotzdem geraten an vielen Sendern vor allem die Kultur-Angebote in den Blick, wenn Einsparungszwänge entstehen. Als Begründung müssen die angeblich unbefriedigenden Einschaltzahlen herhalten.
Beispiel hr2-kultur. Nach Angaben des Senders schalten knapp 100.000 Hörerinnen und Hörer mindestens einmal pro Tag dieses in der gesamten Republik geschätzte und mit vielen Medienpreisen ausgezeichnete Programm ein. Jährlich bedeutet das 35 Millionen Einschaltungen – ein Wert, den kein anderer Kultur-Sektor auch nur annähernd erreicht (Buch, Feuilleton, Theater, Oper o.ä.). Dennoch bleibt unbestritten, dass die Kulturwellen mit den Einschaltzahlen der Populär-Wellen nicht konkurrieren können.
Alle Argumente, die den statistischen Wahn durch qualitative Gesichtspunkte relativieren, finden innerhalb der Sender kaum noch Beachtung. Vielmehr wird schlichtweg geleugnet, dass ein demokratisch orientiertes Minderheiten-Angebot einer der Hauptgründe für die Einführung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland war. Akustische Tapeten, die zwar eingeschaltet aber nicht konzentriert gehört werden, bietet die kommerzielle Rundfunkszene reichlich. Kulturangebote dagegen sind rar und auf den ökonomischen Schutz des öffentlich-rechtlichen Rundfunk-Systems angewiesen.
Dass gleichrangig neben der Quote auch Kriterien wie Aufmerksamkeit, Intensität und Verweildauer eine Rolle spielen müssen, darf nicht in Vergessenheit geraten. Sogar die gelegentlich angestellte Rechnung, dass ein Kulturprogrammhörer zehn Nebenbeihörer aufwiegt, hat ihre Berechtigung. Es grenzt an populistische Arroganz, wenn 100.000 tägliche Einschaltungen als zu vernachlässigende Größe eingeschätzt werden.
Die Aufsichtsgremien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks werden hiermit aufgerufen, bei den Programm-Verantwortlichen den gesetzlichen Kulturauftrag nachhaltig durchzusetzen.
- … für einen Rundfunk, der sein Programm nicht als Ware versteht
In nahezu allen Reformpapieren der Rundfunkanstalten, die während der letzten Jahre ausgearbeitet wurden, spielt die Resonanz eine maßgebliche Rolle, während inhaltliche Kriterien als zweitrangig eingeschätzt werden. Dabei setzt die Gesetzeslage völlig andere Schwerpunkte: Bildung, Information, Beratung, Unterhaltung – und insbesondere die Kultur – werden als hauptsächliche Programmziele genannt. Von Quoten ist in keinem Rundfunkgesetz die Rede.
Beispiel hr2-kultur. Wenn bei den jüngsten Planungen das Marketing-Vokabular in den Vordergrund rückt („Durchhörbarkeit“, „Snackability“), wenn ausschließlich ökonomisch orientierte Beraterfirmen hinzugezogen werden, dann ist zu fragen, ob die gesetzlichen Ziele des öffentlich-rechtlichen Systems noch hinreichend Beachtung finden. Kultur, daran besteht kein Zweifel, ist ein kostenintensives Programm-Element. Sie deswegen für verzichtbar zu erklären, ist eine unzulässige Missachtung der gesetzlichen Vorgaben.
„Kultur sollte nicht unbedingt so heißen, denn der Begriff wirkt abschreckend.“ – „Alle lieben Bücher, sofern sie nicht Literatur heißen.“ Solche Zitate aus der aktuellen Reformdebatte um hr2-kultur beschädigen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk insgesamt. Ein Kulturprogramm, das den Faktor Kultur auszusperren versucht, entzieht dem öffentlich-rechtlichen System eine seiner maßgeblichen Legitimationen. Auch in der nicht gerade günstig verlaufenden Debatte um die Pflichtgebühren verzichtet der Rundfunk mit Äußerungen dieser Art auf eines seiner wichtigsten Argumente.
Die Aufsichtsgremien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks werden hiermit aufgerufen, bei den in vielen Sendern geplanten Reformen auf journalistischem Gewicht und inhaltlicher Vielseitigkeit zu bestehen.
- … für einen Rundfunk, der gesellschaftliche Verantwortung übernimmt
Die elektronischen Medien sind längst ein Faktor geworden, der das kollektive Bewusstsein maßgeblicher beeinflusst als jedes andere Medium. Es ist beruhigend, dass die Bundesrepublik Deutschland über Gesetze verfügt, die der daraus resultierenden Verantwortung gerecht werden. Es sei daran erinnert, dass dieser Vorteil auf einer extrem negativen historischen Erfahrung beruht. Als Antwort auf das abschreckende Beispiel des zentralistischen Propaganda-Funks der Nazizeit wurde ein föderal organisiertes und demokratisch kontrolliertes Rundfunk-System geschaffen.
Inzwischen ist in unserem Land, im europäischen Ausland sowie weltweit eine Instabilität zu beobachten, der entgegen gesteuert werden muss. Eine offene, unzensierte, manchmal auch unbequeme oder schmerzliche Kulturdebatte ist die unverzichtbare Voraussetzung einer verantwortlichen Zukunftsvorsorge.
Beispiel hr2-kultur. Alle Versuche, ausgerechnet diese Stütze unserer freien Gesellschaft zu verwässern bzw. zum Gegenstand fadenscheiniger Erfolgsstrategien zu degradieren, sind entschieden abzulehnen. Es geht um die Fähigkeit, Gefährdungen der Gegenwart schonungslos zu analysieren und damit eine angemessene Gestaltung des gesellschaftlichen Zusammenlebens zu sichern. Das mag dramatisch klingen. Aber die Lage ist dramatisch. Der Erhalt einer aufgeklärten Kultur in unserem Land ist bedroht, wenn die Kulturprogramme durch die öffentlich-rechtlichen Sender selbst sabotiert werden.
Die Aufsichtsgremien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks werden hiermit aufgerufen, den durch Rundfunk-Gesetz vorgegebenen demokratischen Schutz für heute und die Zukunft zu verteidigen.
Frankfurt am Main, 1. Oktober 2019
V.i.S.d.P. Dr. Karlheinz Braun, Wolfram Schütte
Resolution
Die am 1. Oktober 2019 in der Deutschen Nationalbibliothek in Frankfurt am Main zusammengerufene Protestversammlung „hr2 minus Kultur?“ verabschiedet folgende Resolution:
Wir, die beitragspflichtigen Hörerinnen und Hörer, fordern die uns vertretenden Kontrollgremien des Hessischen Rundfunks auf, die bekannt gewordenen Reformpläne für die Welle hr2-kultur in Bahnen zu lenken, die den Interessen des Publikums und den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.
Wir verurteilen die Absicht, das Kulturangebot des hr in eine linear ausgestrahlte Klassikwelle und in eine vorrangig über online-Kanäle laufende Kulturinformation zu spalten. Wort und Musik sind Ausdruck ein und derselben Kultur. Die bisher in hr2 gebotene Mischung aus Klassik, Weltmusik und Jazz mit fachlich kompetenten Rahmenprogrammen darf nicht zu einer oberflächlich durchhörbaren Klassikwelle verkommen, wie es sie in hinreichender Zahl gibt. Im Wortbereich sind in einer zunehmend destabilisierten Welt verlässlich recherchierte Zeitanalysen und aktuelle Debatten ebenso unverzichtbar wie Literatur und Kunst. Da die übrigen hr-Wellen ausschließlich kleinteilige Formate einsetzen – da auch der online-Nutzer extrem komprimierte Informationen bevorzugt – ist die Kulturwelle hr2 der einzige Ort für Sendungen wie „Der Tag“ oder „Doppelkopf“, für Hörspiele, für Lesungen und Features.
Wir befürchten, dass ohne ein hörernahes hr2 die lebendige Einbindung in das Kulturgeschehen Hessens verloren geht. Der Kontakt mit der regionalen Kultur durch aktive Medien-Partnerschaften und kritisches Echo würde mit einer Auslagerung auf reine Informationskanäle aufgegeben, eine in Jahrzehnten gewachsene Symbiose zwischen Sender und Region wäre unwiederbringlich zerstört.
Wir lehnen es außerdem ab, bei Durchsetzung der Reformpläne eine Generation gegen die andere auszuspielen. Ohne Frage muss auch die Generation der Digital-Natives durch ihr gemäße Angebote für die Kultur gewonnen werden. Das aber kann nicht auf Kosten zentraler Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und auf Kosten der älteren Hörergenerationen geschehen.
Deshalb wenden wir uns gegen ein Denken, das die Kulturprogramme einseitig der Quotenmessung unterwirft. Der Rundfunk gehört uns allen, ganz gleich ob es 100 000 oder 1 Million Einschaltungen pro Tag gibt. Ein Sender, der trotz sechs Radiowellen keinen Raum für tiefergehende Spiegelung der politischen, sozialen und künstlerischen Zustände unsrer Zeit findet, macht sich selbst entbehrlich.
Wir appellieren an die Kontrollgremien des Hessischen Rundfunks, die fundamentalen demokratischen Prinzipien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu verteidigen.
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