Dokumentation: Aufruf zu Erhalt und Förderung der Medienkunst
Erhaltung und Förderung der Medienkunst ist gesetzlich festgeschriebene Pflicht des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
Ein Aufruf
Im Zusammenhang mit den von den Ländern geforderten Vorschlägen zur Strukturoptimierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im digitalen Zeitalter hat eine Gruppe Medienwissenschaftler zehn Thesen „Zur Zukunft der öffentlich-rechtlichen Medien“ veröffentlicht. Die Deutsche Akademie der Darstellenden Künste unterstützt die dort vertretenen Standpunkte, hält aber entschieden fest, dass die Rolle der Medienkünste (Fernsehfilm, Serien, Hörspiel) in dem Offenen Brief zu kurz kommt.
Information, Bildung und Unterhaltung sind nicht nur Gegenstand des Programmangebots der elektronischen Medien, vielmehr steuern die medialen Programme zunehmend das öffentliche Bewusstsein. Daraus resultiert eine Verantwortung, der sich vor allem der gebührenfinanzierte öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht entziehen darf. Die öffentlich-rechtlichen Sender haben den Auftrag, auch die kreativ-künstlerischen Reflexions-Potentiale unserer Gesellschaft aktiv einzubinden und so für den öffentlichen Diskurs fruchtbar zu machen. Fernsehfilm, Serien und Hörspiel müssen zentrale Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der Bundesrepublik bleiben.
Die Deutsche Akademie der Darstellenden Künste, die viele bedeutende Schauspiel-, Opern- und Medienkünstler zu ihren Mitgliedern zählt, beobachtet mit Sorge, dass in den jüngsten Spar- und Strukturdebatten – insbesondere bei der trimedialen Umgestaltung des Rundfunks – der öffentlich-rechtliche Kulturauftrag vernachlässigt wird. Geltendes EU-Recht stellt fest: Nur wenn neben der kultur-berichtenden Aktivität auch die kultur-produzierende Aktivität garantiert bleibt, ist die Gebührenfinanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gerechtfertigt. Es scheint an der Zeit, die Einhaltung eines so verstandenen Kulturauftrags öffentlich einzufordern.
Eine Nation, die sich der Selbstreflexion durch die Künste entzieht, hat aufgehört eine Kulturnation zu sein. Die um sich greifende Reduzierung der Perspektive auf Kommerz, Quote und den Hochfrequenzhandel mit News aller Art vernachlässigt nicht bloß die wirtschaftlichen Interessen der künstlerisch Schaffenden, vielmehr sind Stabilität und Kontinuität unserer Demokratie in Gefahr.
Der gesetzlich festgeschriebene öffentlich-rechtliche Auftrag ist – wie der Name schon sagt – ein öffentliches Gut. Er nimmt nicht nur die Sender sowie die Entscheidungsgremien der Kulturpolitik in die Pflicht, sondern uns alle. Auch die Öffentlichkeit selbst hat die Aufgabe, dieses Gut zu schützen. Die Deutsche Akademie der Darstellenden Künste ruft deshalb alle Betroffenen auf, eine öffentliche, transparente und kontinuierliche Überprüfung des öffentlich-rechtlichen Kultur- und Kunstauftrags zu etablieren. In verstärkter Zusammenarbeit aller unabhängigen Kultur-Institutionen wie Akademien, Stiftungen, Gesellschaften, Vereine usw. sollte es möglich sein, offenkundige Verstöße rechtzeitig zu orten, zu kritisieren und notfalls zu verhindern.
Phantasievolle Gestaltung von Gegenwart und Zukunft bedarf einer Vielfalt der Argumente. Erst Diskurs und Wettbewerb führen zu schöpferischer Lebendigkeit, Zentralisierung dagegen ist der Feind aller Künste. Die historisch bewährte föderale Struktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks muss gerade hinsichtlich der Medienkunst erhalten bleiben. Jede Tendenz, die föderale Vielfarbigkeit von Fernsehfilm und Hörspiel einzuschränken bzw. auf Schwerpunkt-Redaktionen zu begrenzen, ist entschieden abzulehnen.
Prof. Hans-Jürgen Drescher, Präsident der Deutschen Akademie der Darstellenden Künste (DADK)
Schreibe einen Kommentar